Arbeitsvertrag: Rechtlich bindende Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses

Ist die Bewerbungsphase erfolgreich abgeschlossen, wird dem neuen Angestellten der Arbeitsvertrag ausgehändigt. Dieser legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht fest.

Pflichtpassagen eines Arbeitsvertrags

Die wichtigsten Eckpunkte der Beschäftigung müssen zwingend im Arbeitsvertrag genannt und durch Unterschrift beider beteiligten Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als bindend anerkannt werden. Dazu zählen die folgenden Themengebiete.

  • Vertragsparteien: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden explizit mit Name und Adresse genannt. So wird rechtlich eindeutig geklärt, wer an der Erfüllung der Vertragsbestimmungen beteiligt ist.
  • Art der Tätigkeiten: Dieser Punkt beschreibt spezifisch, welche Aufgaben der Angestellte im Unternehmen zu erfüllen hat.
  • Gehaltsangabe: Die Höhe des durch den Arbeitgeber zu zahlenden Brutto-Gehalts muss ebenso angegeben werden wie der monatliche Zahlungstermin. Die Überweisung des Gehalts erfolgt in der Regel zum Monatsanfang.
  • Arbeitszeiten: Je nach Vertragsart werden wöchentliche oder monatliche Stundenzahlen festgelegt. Der Arbeitnehmer muss diese vertragsgemäß ableisten und gegebenenfalls einen Stundennachweis führen. Das normale Maximum beträgt 8 Arbeitsstunden pro Werktag.
  • Vertragslänge: Der Arbeitgeber gibt Auskunft über mögliche Befristungen und die Gültigkeitslänge des Vertrags und damit der Anstellung.
  • Länge der Probezeit: Diese beträgt in der Regel sechs Monate. Je nach Vertragslaufzeit kann auch eine Verkürzung der Probezeit verabredet werden.
  • Urlaubsansprüche und Umfang: Dieser Punkt legt dar, ab wann Urlaubsansprüche bestehen und welchen Umfang diese haben.
  • Arbeitsort: Hier wird der genaue Arbeitsplatz festgelegt. Typischerweise handelt es sich dabei um den Firmensitz. Je nach vereinbarter Tätigkeit kann hier auch Arbeit von zuhause aus vereinbart werden.
  • Überstundenregelung: Der Arbeitgeber legt fest, ob Überstunden bei der Bezahlung gesondert berücksichtigt werden.
  • Angaben zu Kündigungsfristen: Endet die Beschäftigung vorzeitig, so ist in der Regel eine Frist von vier Wochen entweder zum letzten Werktag oder zum 15. Tag des Monats zu beachten.
  • Verschwiegenheitspflicht: Der Arbeitnehmer erklärt seine Bereitschaft, Informationen über Aufträge und Arbeitsabläufe des Unternehmens streng vertraulich zu behandeln.
  • Wettbewerbsverbot: Dem Arbeitnehmer wird untersagt während des Beschäftigungsverhältnisses in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu gehen.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bei einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung bis zu sechs Wochen weiter seinen Lohn zu zahlen.
  • Vertragsbruch: Falls eine der beiden Parteien einen oder mehrere verabredete Punkte des Vertrages missachtet, werden hier die zu befolgenden Schritte aufgeführt. Bei Vergehen durch den Arbeitnehmer können beispielsweise Vertragsstrafen in Höhe eines Monatsgehalts fällig werden.