Versicherungen für Berufseinsteiger: Nötige Absicherung für eigenständige Arbeitnehmer

Spätestens mit dem Studienabschluss stehen große Veränderungen im Leben eines Berufseinsteigers an. Die Etablierung eines eigenen Haushaltes, die oft mit einem Umzug in die Nähe des Arbeitsortes einher geht, sowie die Anschaffung des eigenen Autos erfordern den Abschluss eigener Versicherungen. Dabei sollte stets der Überblick über den Versicherungsbedarf behalten werden um unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Ermittlung des eigenen Versicherungsbedarfs

Bevor neue Versicherungen abgeschlossen werden, sollte unbedingt ermittelt werden welche Leistungen konkret benötigt werden oder sinnvoll sind. Zugleich sollte darauf geachtet werden, das unnötige Versicherungen nicht abgeschlossen werden. Das mag sehr leicht klingen, aber gerade bei Versicherungspaketen, die verschiedene Absicherungen zusammen anbieten, kann schnell der Überblick verloren gehen. Zusätzlich müssen die entstehenden Kosten stets bedacht werden.

Tipp: Eine Alternative zu den großen Versicherungsunternehmen stellen unabhängige Finanzdienstleister dar, die eine objektive Beratung und günstige Preise bei vollem Versicherungsschutz anbieten können.

Dies muss bei jedem Wechsel der Lebenssituation, etwa bei einer Eheschließung oder dem Wechsel in eine andere Branche, von Neuem bedacht werden, da unter Umständen eine neue Versicherung nötig werden könnte.

Relevante Versicherungen für Arbeitnehmer

Die folgenden Versicherungen gehören zu den üblichen Absicherungsmaßnahmen für Arbeitnehmer:

  • Private Haftpflichtversicherung zum Schutz gegen Schadensersatzansprüche durch Dritte,
  • Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken je nach Branche,
  • Hausratversicherung zur Absicherung des persönlichen Besitzes im Schadensfall,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung zum Schutz der eigenen Existenz, wenn der gewählte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann,
  • Private Krankenversicherung ab gewissen Gehaltsgrenzen, die die gesetzliche Krankenkasse entweder ergänzt oder ersetzt,
  • Risiko- oder Kapitallebensversicherung: Lebensversicherungen werden im Versicherungsfall (dem Tod des Versicherungsnehmers) an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Risikolebensversicherungen werden dabei nur durch das Ableben des Versicherten fällig. Kapitallebensversicherungen erfordern höhere Beiträge, werden aber auch bei Erleben des festgesetzten Endtermins ausgezahlt.

Gegebenenfalls können noch Berufs-spezifische Haftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sein.

Allgemein sollte beim Abschluss auf kurze Vertragslaufzeiten geachtet werden. Mit diesen kann ein schneller Versicherungswechsel, etwa bei Beitragserhöhungen, durchgeführt werden.

Versicherungsabschlüsse in festen Partnerschaften und Eheverhältnissen

Wer in einer Ehe oder einer festen Partnerschaft lebt, sollte genau darauf achten, welche Versicherungen bereits vor dem Zusammenkommen bestanden. Viele Versicherungsleistungen können nämlich ohne Beitragserhöhung auf den Partner ausgeweitet werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht. Überlappende Versicherungen sollten in einem solchen Fall so bald wie möglich gekündigt werden, um die Ausgaben zu reduzieren. Wenn zwei Haushalte zusammen gelegt werden, sollte allerdings die in der Haftpflicht-Versicherungspolice festgesetzte Deckungssumme angehoben werden.