Fort- und Weiterbildung: Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und erneuern

Für Arbeitnehmer gibt es häufig Neues zu lernen. Die Anforderungen im Berufsleben verändern sich ständig, und Angestellte müssen in der Lage sein, sich den Gegebenheiten stets anpassen zu können. Dazu gibt es umfangreiche Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung sowohl in den Betrieben selbst, als auch als staatlich geförderte oder private Maßnahmen. Je nach Situation werden dabei bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert und auf den neuesten Stand gebracht. Es ist ebenso möglich, dass gänzlich neues Wissen vermittelt wird, etwa bei einem beruflichen Aufstieg.

Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden dabei oft synonymisch benutzt. Der Unterschied liegt im Allgemeinen darin, dass Fortbildungen innerbetrieblich statt finden und ganz auf den bereits ausgeübten Beruf bezogen sind. Weiterbildungsmaßnahmen gelten im Vergleich als freiwillige Maßnahmen, für die sich ein Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb entscheidet.

Fortbildungen: Wichtiger Teil der Berufsausbildung

Bei Fortbildungen werden die während der Ausbildung erworbenen Qualifikationen erhalten und so ausgebaut, dass veränderte Gegebenheiten in der Berufsausübung berücksichtigt werden. Dabei kann es beispielsweise um die Anpassung an neue Software-Anwendungen gehen.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwischen vier Varianten der Fortbildung:

  • Erhaltungsfortbildungen dienen zur Auffrischung und Aktualisierung bereits gelernter Fähigkeiten. Diese werden bevorzugt eingesetzt, wenn ein Arbeitnehmer nach einer längeren Abwesenheit wieder in seinem früheren Beruf arbeitet.
  • Erweiterungsfortbildungen erweitern über Schulungen die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
  • Anpassungsfortbildungen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer auf Veränderungen in den Arbeitsbedingungen vorbereitet werden. Früher erworbene Kenntnisse werden aktualisiert und um neues Wissen ergänzt.
  • Aufstiegsfortbildungen beinhalten die Vermittlung von neuem Fachwissen, das für den beruflichen Aufstieg benötigt wird. Dazu zählen z.B. Vorbereitungen auf die Meisterprüfung.

Ein gelungener Aufstieg bedeutet zwar mehr Verantwortung, sorgt aber auch für eine höhere Bezahlung.

Bei Fortbildungsmaßnahmen erworbene Qualifikationen werden gegebenenfalls durch das Ablegen von Prüfungen nachgewiesen, die von zuständigen Stellen durchgeführt werden.

Weiterbildung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und wertvoller Fähigkeiten

Als Weiterbildung werden im Gegensatz zur Fortbildung Maßnahmen bezeichnet, die normalerweise auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Arbeitnehmer vertiefen und ergänzen ihre berufliche Vorbildung oder führen eine Umschulung durch. Ungelernte Angestellte oder Arbeitssuchende können auf diese Weise neue Fähigkeiten erlernen, die ihre Chancen bei der Berufssuche verbessern. Sowohl die Erlangung höherer akademischer Grade (Doktor- und Professorentitel) als auch Sprachkurse für Geschäftsleute können als Weiterbildungsmaßnahmen definiert werden.

Diese können mit Zustimmung des jeweiligen Betriebs während der Arbeitszeit stattfinden. Wirkt sich die Weiterbildungsmaßnahme zu Gunsten des Unternehmens aus, kann dieses bei der Finanzierung gegebenenfalls helfen. Auch die Agentur für Arbeit bietet Möglichkeiten für Weiterbildungskurse mit staatlicher Unterstützung an. Ohne finanzielle Hilfe müssen Arbeitnehmer selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.