Betriebliche Altersversorgung – wichtige Vorbereitung für einen geregelten Ruhestand

Auch wenn der Einstieg in das Berufsleben noch nicht weit zurück liegt, lohnt es sich bereits zu diesem Zeitpunkt an die eigene Zukunft zu denken. Es ist heute unsicherer als zuvor, wie hoch die gesetzliche Rente trotz regelmäßiger Einzahlungen letztendlich sein wird. Hier kann die betriebliche Altersversorgung als zusätzliche Absicherung eine wichtige Stütze für den Ruhestand sein.

Eigenschaften einer betrieblich geregelten Altersversorgung

Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich betrieblich für das Alter absichern zu lassen. Dafür wird typischerweise ein Teil des Bruttogehalts zusätzlich zu den sonstigen Abgaben verwendet. Jeder Arbeitnehmer, der Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Das gilt nicht zuletzt für alle Berufstätigen mit sozialversicherungspflichtigen Stellen.

Es werden entweder anerkannte Versicherungen oder andere Versorgungseinrichtungen mit der Verwaltung der betreffenden Geldmittel beauftragt. Die Wahl dieser, sowie die genaue Art der Durchführung, unterliegen der Entscheidungsgewalt des Arbeitgebers. In manchen Fällen übernimmt das Unternehmen diese Leistung auch selbst. Der Angestellte muss über die gewählten Maßnahmen natürlich informiert werden. Die Auszahlung beginnt gemeinhin mit dem altersbedingten Ausscheiden des Arbeitnehmers.

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen die verabredeten Altersvorsorgemaßnahmen auch dann weiter, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Wird die Betriebsrente direkt aus dem Gehalt bezahlt (Entgeltumwandlung), besteht dieser Anspruch grundsätzlich auch gegenüber dem neuen Unternehmen. Andere Finanzierungswege können gegebenenfalls die Zustimmung des neuen Arbeitgebers erfordern.

Gesetzliche Durchführungsverfahren der betrieblichen Altersvorsorge

Das Gesetz sieht fünf verschiedene Durchführungsverfahren für die betriebliche Altersversorgung vor. Diese werden im Folgenden kurz beschrieben.

Direktversicherung: Auf den Arbeitnehmer wird eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen, die bei Erleben des Fälligkeitsdatums als Betriebsrente ausgezahlt wird. Das Geld wird risikofrei angelegt. Je nach Ausarbeitung des Vertrages können auch die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers begünstigt werden.

Pensionsfond: Dabei handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, der die Verwaltung der relevanten Geldmittel anvertraut wird. Diese können auch in Aktien angelegt werden. Dadurch entstehen gewisse Risiken, aber auch Chancen auf höhere Rendite. Ein Komplettverlust des eingezahlten Kapitals gilt als ausgeschlossen.

Pensionskasse: Diese Versorgungseinrichtung wird von mehreren Unternehmen zusammen getragen. Das Geld wird sicher und ohne Risiko angelegt.

Unterstützungskasse: Diese sind rechtlich gesehen eingetragene Vereine, die für Unternehmen die Versorgungsmaßnahmen durchführen. Über die Anlagemethoden entscheidet die Unterstützungskasse selbst.

Direktzusage: Anstatt eine Versicherung oder eine Versorgungseinrichtung mit der Verwaltung und Abwicklung der relevanten Finanzmittel zu beauftragen, übernimmt das Unternehmen ab dem fälligen Termin die Zahlung der Betriebsrente selbst. Dazu werden Geldmittel in unbestimmter Höhe aus der eigenen Jahresbilanz beiseite gelegt (Anlage von Rückmitteln).