Wenn Arbeitnehmer krank werden: Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Früher oder später wird jeder Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen. Erkrankte Angestellte müssen während dieser Zeit bestimmte Dinge beachten, damit es nicht zu Konflikten mit dem Chef kommt.

Meldefristen im Krankheitsfall

Wer aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nicht arbeitsfähig ist, muss dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen. Dies sollte spätestens zu Dienstbeginn am ersten Tag der Krankmeldung erfolgen. Spätestens am dritten Tag der Erkrankung muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, die vom behandelnden Arzt ausgestellt wurde. Sonst kann der Arbeitnehmer abgemahnt werden. Die Bescheinigung gibt Auskunft über die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalls, jedoch nicht über die Ursache.

Wichtig: Die Dreitagesfrist gilt als gesetzlicher Grundsatz. Manche Arbeitgeber verlangen allerdings schon am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest. Arbeitnehmer sollten sich ihre Arbeitsverträge in dieser Hinsicht genau durchlesen, um eventuellen Problemen mit der Firma vorzubeugen.

Besonderer Kündigungsschutz im Krankheitsfall

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn

  • der Arbeitnehmer permanent erkrankt,
  • keine Aussicht auf Heilung besteht,
  • oder der Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg jeweils länger als sechs Wochen ausfällt.

Auch erkrankte Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen erhalten diese ihr volles Gehalt. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ohne Ausfall im Betrieb gearbeitet haben muss. Wenn die sechs Wochen überschritten werden, ersetzt ein Krankengeld die Lohnfortzahlung. Dieses wird von der Krankenversicherung bis zu anderthalb Jahre lang gezahlt und hat eine Höhe von 70 % des Arbeitsentgeltes.

Krankheit schließt Urlaub aus

Durch eine Krankmeldung während des Urlaubs verfallen keine Urlaubsansprüche. Wenn also aus dem Urlaub eine Krankschreibung an die Firma geschickt wird, gilt dieser als unterbrochen. Wer nicht arbeitsfähig ist, ist auch nicht urlaubsfähig. Die restlichen Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingesetzt werden, jedoch nicht direkt im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit.