Selbstständigkeit: Der Aufbau der eigenen Existenz auf dem Arbeitsmarkt

Selbstständige sind wirtschaftlich auf eigene Rechnung tätig. Allgemein wird der Weg in die Selbstständigkeit auch als Existenzgründung oder Etablierung einer Start-Up-Firma bezeichnet. Anstelle eines Arbeitnehmerverhältnisses entscheiden sich diese für die eigenständige Gründung eines Unternehmens. So sind Selbstständige nicht an die Weisungen von Vorgesetzten gebunden sondern entscheiden selbst, wie, wem und in welcher Form sie ihre Dienste anbieten möchten. Neben zahlreichen Möglichkeiten bedeutet die Selbstständigkeit allerdings eine große Verantwortung, die nicht mit der zwingend vorgeschriebenen Gewerbeanmeldung endet.

Eigenschaften der wirtschaftlichen Selbstständigkeit

Selbstständige stehen rechtlich im direkten Gegensatz zu Arbeitnehmern, die für einen Arbeitgeber tätig und dadurch definitionsgemäß nicht selbstständig sind. In der Selbstständigkeit existiert kein Vorgesetzter gegenüber dem eine Gehorsamspflicht besteht. Stattdessen müssen Selbstständige in Eigeninitiative für die Erledigung aller wichtigen Aufgaben sorgen.

Allein oder als Teil einer Gruppe können Selbstständige ein Unternehmen gründen, dessen Eigentümer sie sind. Die Arbeitszeiten und die zu erfüllenden Tätigkeiten können frei gestaltet werden. Dafür tragen Selbstständige das wirtschaftliche Risiko ihres Unternehmens selbst. Bei Verlusten bleibt oft nur, diese mit eigenen Finanzmitteln auszugleichen.

Selbstständige beziehen keinen Lohn, sondern erwirtschaften je nach Auftragslage ein Selbstständigeneinkommen, das sowohl private wie auch dienstliche Kostenfaktoren decken muss. Dementsprechend zahlen diese keine Lohnsteuer, sondern Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuern.

Verantwortlichkeiten und Pflichten in der Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit ist ein wichtiger Schritt in vielen Branchen, etwa im Handwerk nach der bestandenen Meisterprüfung. Zugleich bedeutet dies auch ein deutliches Mehr an Verantwortung. Zudem gilt es viel Geld und Zeit in die Gründung des eigenen Unternehmens zu investieren. Ein ausreichendes Startkapital ist die Minimalvoraussetzung. Es existieren allerdings staatliche Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründer.

Selbstständige sind unter anderem für die folgenden Aspekte ihres Berufslebens verantwortlich:

  • Wahl und Verwendung der passenden Berufsbezeichnung,
  • Ort und Beschaffenheit des Betriebsstandortes,
  • Beschaffung der nötigen Arbeitsgeräte und -materialien,
  • Festlegung der Preise für die Erledigung der angebotenen Leistungen,
  • die Einstellung und Unterhaltung von Arbeitnehmern,
  • Haftung für in Ausübung der Arbeit entstandene Schäden,
  • Führung der Buchhaltung,
  • Abschluss von nötigen Versicherungen.

Hinweise: Damit das neue Unternehmen in Einklang mit dem Gesetz entsteht, müssen Selbstständige ihr Gewerbe bei zuständigen Stellen anmelden. Dabei handelt es sich um das Gewerbeamt im jeweiligen Wohnort. Ebenfalls ist je nach Branche die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) vorgeschrieben. Wer in bestimmten verkammerten Berufsfeldern, etwa als Rechtsanwalt, Notar, oder als beratender Ingenieur selbstständig arbeitet, muss den jeweiligen Berufskammern ebenfalls beitreten.