Nebenbeschäftigungen als Möglichkeit um das Gehalt aufzubessern

Nebenbeschäftigungen sind bezahlte Tätigkeiten mit geringem Zeitaufwand, die Arbeitnehmer oder Studenten zusätzlich zu ihren normalen Pflichten aufnehmen können. So kann die eigene finanzielle Lage etwas aufgebessert werden, wenn beispielsweise der reguläre Lohn nicht ausreicht. Dies bietet sich vorrangig dann an, wenn der Arbeitnehmer zeitlich über genügend Flexibilität verfügt.

Neben der Aussicht auf mehr Geld können in Nebenjobs zusätzliche Erfahrungen gesammelt werden, indem in anderen Branchen als bisher gearbeitet wird. Allerdings bedeutet die Aufnahme oft zusätzlichen Stress. Die Ausübung von zwei Tätigkeiten zugleich eignet sich nur belastbare Arbeitnehmer.

Rechtliche Erwägungen für Nebenbeschäftigungen

Die Annahme von Nebenbeschäftigungen basiert auf dem Grundrecht auf Berufsfreiheit. Arbeitnehmern kann es unter normalen Umständen nicht generell verboten werden, einen Nebenjob zusätzlich zur hauptberuflichen Tätigkeit auszuüben. Diese sind in der Gestaltung ihres Tagesablaufs abseits der Arbeitsstelle frei. Trotzdem ist nicht alles erlaubt. Wer also an einer Nebentätigkeit interessiert ist, sollte die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigen:

  • In Arbeitsverträgen ist üblicherweise eine Klausel enthalten, die den Arbeitnehmer dazu verpflichtet, gegenüber dem Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen.
  • Beamte, Richter und Soldaten müssen Nebenbeschäftigungen explizit genehmigen lassen.
  • Der Arbeitnehmer muss in der Folge sicher stellen, dass die Ausübung des Nebenjobs die Arbeitsleistung in seinem eigentlichen Beruf nicht negativ beeinträchtigt. Beide Beschäftigungsverhältnisse müssen zeitlich miteinander vereinbar sein.
  • Nebenbeschäftigungen dürfen eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden nicht überschreiten.
  • Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen, wenn diese bei einem Konkurrenzunternehmen in der gleichen Branche ausgeübt wird. Ebenso spielen zeitliche Erwägungen eine Rolle. Wenn der Nebenjob beispielsweise nachts stattfindet, während die hauptberufliche Tätigkeit früh am Morgen beginnt, kann dies die Arbeitsleistung durch einen Mangel an Ruhephasen beeinträchtigen. In diesem Fall wäre der Arbeitgeber zur Untersagung berechtigt.

Es gilt also in jedem Fall, die Aufnahme eines Nebenjobs im Voraus mit dem Arbeitgeber zu besprechen, damit daraus keine Probleme für den Arbeitnehmer und den Betrieb entstehen.

Versicherungsstatus für Nebenbeschäftigungen

Grundsätzlich gilt eine Nebenbeschäftigung als nicht sozialversicherungspflichtig, wenn

  • die hauptberufliche Tätigkeit bereits sozialversichert ist,
  • das monatliche Entgelt unter 450 € liegt.

Falls weitere Nebenjobs ausgeübt werden, werden alle Entgelte aus diesen zusammengerechnet. Ergibt sich aus der Summe ein Betrag von mehr als 450 € im Monat, gelten alle Nebenbeschäftigungen als versicherungspflichtig. Liegt das Ergebnis darunter, unterliegen alle Nebentätigkeit mit Ausnahme der zu erst aufgenommenen der Versicherungspflicht.